Symbolbild Maske

15. Juli 2020

Seit 6. Juli 2020 sind Gesichtsmasken in der Schweiz im öffentlichen Verkehr Pflicht. Die Verordnung sieht explizit Ausnahmen aus gesundheitlichen Gründen vor.

Nun haben Statements in den Medien den Eindruck erweckt, Epilepsie allein sei ein Grund, keine Maske tragen zu müssen. Das kann die Schweizerische Epilepsie-Liga, die Fachorganisation zum Thema Epilepsie, so pauschal nicht bestätigen. «Mit einer gut eingestellten Epilepsie ist das Tragen einer Maske zumutbar», sagt Prof. Dr. Barbara Tettenborn, Präsidentin der Epilepsie-Liga und Chefärztin der Klinik für Neurologie am Kantonsspital St. Gallen.

Allenfalls könne eine nicht gut sitzende Maske bei einem Anfall verrutschen und die Atemwege blockieren. Wichtig sei eine gute Qualität der Maske, sorgfältiges Befestigen und bei schwer Betroffenen entsprechende Instruktion der Begleitpersonen. Sprechen weitere medizinische Gründe gegen das Tragen einer Maske, sind diese individuell mit Hausarzt/ärztin bzw. NeurologIn zu besprechen, der/die dann auch ein entsprechendes Attest ausstellen kann. Kinder unter 12 Jahren sind ohnehin von der Maskenpflicht befreit.

Grundsätzlich gilt die Empfehlung zur Toleranz: Wer Mitreisende ohne Maske sieht, sollte zunächst höflich fragen, ob es dafür gute Gründe gibt. Denn nicht jede Behinderung oder Atemwegserkrankung ist für alle erkennbar.

Informationen des BAG zu Masken

Interview mit Prof. Dr. Schulze-Bonhage zum Thema (Deutsche Epilepsie-Vereinigung)