Vorsorgebroschüre

Zu Lebzeiten die Zukunft gestalten – Mein Vermächtnis für Epilepsie-Betroffene

Was will ich hinter­lassen, wenn ich einmal nicht mehr da bin? Wie kann ich sicher­gehen, dass mein Vermögen einmal in die richtigen Hände kommt? Es sind anspruchs­volle Fragen, die sich jede und jeder von uns stellt, wenn wir uns mit einem Testa­ment beschäf­tigen. Viele Menschen sagen, es sei befreiend, seinen letzten Willen zu Lebzeiten schrift­lich festzuhalten.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz das neue Erbrecht. Dieses schafft mehr Gestal­tungs­spiel­raum und grössere Flexi­bi­lität in der Nachlass­pla­nung. Es gibt aber auch neue Einschrän­kungen, die es zu beachten gilt.

Damit Sie für Ihre Lebens­si­tua­tion die richtige Regelung treffen können, hat die Schwei­ze­ri­sche Epilepsie-Liga einen Ratgeber erstellt. Er beant­wortet die wichtigsten Fragen rund um Vermächt­nisse und Erbschaften und zeigt auch, was zu prüfen ist, wenn Sie bereits ein Testa­ment oder einen Erbver­trag erstellt haben. Zusätz­lich finden Sie nützliche Infor­ma­tionen zur Patien­ten­ver­fü­gung und zum Vorsorgeauftrag.

Wiest Roland

«Wenn jemand erstmals einen Anfall hat, ist es enorm wichtig zu wissen, ob es Epilepsie ist. Vielleicht ist der Anfall einmalig. Dank der Forschungs­un­ter­stüt­zung der Epilepsie-Liga können wir Messdaten aus der ganzen Schweiz sammeln, Progno­se­mo­delle erstellen und immer präzi­siere Voraus­sagen nach einem ersten Anfall machen. Das macht das Leben für Betrof­fene viel leichter. »

Prof. Dr. Roland Wiest vom Berner Insel­spital, Forschungs­preis­träger der Epilepsie-Liga 2018

Hier erfahren Sie mehr, wie Sie mit Ihrem Vermächtnis Epilepsie-Betroffenen helfen.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Melden Sie sich für eine unver­bind­liche Beratung bei:

Julia Franke
Julia FrankeGeschäfts­füh­rerin
Tel. 043 477 07 06

Fragen und Antworten

Was ändert sich mit dem neuen Erbrecht?

Der Pflicht­teil ist der Teil des Nachlasses, der gewissen Erben (Ehegatten, Nachkommen) zwingend zusteht. Im neuen Erbrecht werden diese Pflicht­teile reduziert und zum Teil abgeschafft. Darum können Sie neu über mindes­tens die Hälfte Ihres Vermö­gens frei verfügen. Aber es gibt auch Einschrän­kungen, vor allem bei den Schen­kungen zu Lebzeiten. In unserem Ratgeber finden Sie weitere Informationen.

Kann ich mein Testa­ment alleine erstellen?

Ja, die Anfor­de­rungen an ein Testa­ment sind nicht hoch: Es muss vollständig handschrift­lich verfasst und mit Ort, Datum und Ihrer Unter­schrift versehen sein. Wichtig ist zudem, dass eine Person Ihres Vertrauens weiss, dass Sie ein Testa­ment haben und wo dieses abgelegt ist. Dies können Sie auch über ein Notariat organisieren.

Müssen meine Erben Steuern bezahlen?

In den meisten Kantonen sind Ehegatte, einge­tra­gene Partnerin und die Nachkommen von den Steuern befreit. Konku­bi­nats­partner, Stief­kinder und andere mögliche Begüns­tigte sind hingegen je nach Wohnort erbschafts­steu­er­pflichtig. Gemein­nüt­zige Organi­sa­tionen wie die Schwei­ze­ri­sche Epilepsie-Liga sind steuerbefreit.

Was passiert, wenn ich kein Testa­ment mache?

Ohne Testa­ment erhalten die gesetz­li­chen Erben Ihr Vermögen. Dies sind in erster Linie Ehegattin/Ehegatte, einge­tra­gene Lebens­partner, Ihre Kinder oder Ihre Eltern. In zweiter Linie können das Ihre Geschwister und deren Kinder sein. Gibt es keine Verwandten, so geht Ihr Erbe an das Gemein­wesen, d.h. Kanton oder Gemeinde.

Was ist der Unter­schied zwischen einer Erbschaft, einem Vermächtnis und einem Legat?

Eine Erbschaft bezieht sich auf die frei verfüg­bare Quote nach Abzug des Pflicht­teils. Legat und Vermächtnis bedeuten dasselbe. Es ist ein Fixbe­trag an eine bestimmte Person oder Organi­sa­tion, die Sie im Testa­ment frei bestimmen können.

Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen und Antworten auf andere häufig gestellte Fragen finden Sie in unserem Ratgeber oder auf der Seite von Dein Adieu.