Valproat

Schäden vermeiden und melden

Die teratogene Wirkung von Valproat (Depakine, Orfiril, Convulex) ist seit den 80er Jahren bekannt. Seit 2006 warnen die Packungsbeilagen, dass es neben schwerwiegenden Fehlbildungen auch zu gravierenden Entwicklungsstörungen kommen kann. Nach entsprechenden Medienberichten warnt seit 2017 zusätzlich ein Piktogramm auf der Packung vor den Gefahren einer Einnahme durch Schwangere und die Anwendungseinschränkungen wurden nochmals verschärft.

Trotzdem kommt es immer noch vor, dass junge Mädchen oder Frauen ohne zwingenden Grund Valproat verschrieben bekommen bzw. vor der Pubertät keine Umstellung stattfindet. Die Verordnung von Valproat an gebärfähige Mädchen und Frauen lässt sich nur vertreten, wenn wirklich keine Alternative hilft. In diesem Fall sollte die Betroffene gemäss den Swissmedic-Unterlagen ausführlich aufgeklärt werden.

Falls Sie Mütter behandeln, die während der Schwangerschaft Valproat genommen haben: Machen Sie diese auf mögliche Nebenwirkungen aufmerksam. Insbesondere Entwicklungsstörungen wie intellektuelle Einschränkungen oder Autismus bei Kindern, die vor ihrer Geburt Valproat ausgesetzt waren, sollten unbedingt dem zuständigen Pharmacovigilance-Zentrum gemeldet werden, bevorzugt über das elektronische Meldeportal ElViS.

Bitte klären Sie auch Ihr Umfeld diesbezüglich auf – jedes vermeidbar geschädigte Kind ist eines zu viel!

Seit Dezember 2018 müssen der behandelnde Arzt/Ärztin und die betroffene Patientin jährlich in einem Formular bestätigen, dass die Risikoaufklärung stattgefunden hat. Das Formular ist auf der Website von Swissmedic verfügbar.

Schwangerschaft mit Antikonvulsiva in EURAP erfassen

Informationen der Swissmedic zum Thema

Autor: Stephan Rüegg,  letzte Aktualisierung: Januar 2021.