Sogenannte „qualitative Einschränkungen“ können auch bei sonstiger Gesundheit zu einer (möglicherweise vorübergehenden) 100% Arbeitsunfähigkeit im angestammten Beruf führen. Das gilt insbesondere für gefährliche Arbeiten (z.B. mit Maschinen oder Schusswaffen), die Aufsicht von Schutzbefohlenen, Nachtarbeit, Arbeiten auf Leitern und Gerüsten sowie bei notwendiger Fahreignung, auch z.B. auf dem Gabelstapler.

Beruflich einschränkend ist eine Epilepsie, wenn im Anfall Bewusstseinsstörungen auftreten, wenn es zum Verlust der Haltungskontrolle kommt (Sturz, zu Boden gehen), wenn eine Störung der Körpermotorik oder unangepasste Handlungen auftreten.

Die Leistungsfähigkeit von Menschen mit gut eingestellter Epilepsie ist normalerweise kaum beeinträchtigt, abgesehen von immer noch vorhandenen Vorurteilen. Statistisch gesehen sind Ausfallzeiten bei Menschen mit Epilepsie nicht höher als bei anderen Beschäftigten.

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