Ausschreibung Alfred-Hauptmann-Preis

Der Alfred-Hauptmann-Preis ist ein gemeinsamer Preis der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie (DGfE), der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie (ÖGfE) und der Schweizerischen Epilepsie-Liga (SEL). Ausgezeichnet werden die beiden besten wissenschaftlichen Publikationen aus dem deutschsprachigen Raum auf dem Gebiet der Epileptologie aus den beiden letzten, der Verleihung vorangegangenen Kalenderjahren (also 2023 und 2024).

Arbeiten werden besonders aus den Fachgebieten Neurologie, Pädiatrie, Psychiatrie, klinische Pharmakologie, Neurophysiologie und Neurobiologie berücksichtigt. Die/der korrespondierende Autorin/Autor soll gemäss der Publikation einer deutschen, österreichischen oder Schweizer Institution affiliiert sein.

Seit 2023 gibt es den Preis in zwei Kategorien: Grundlagenforschung und klinische Forschung.
Jede davon ist mit 10 000 Euro dotiert.

Voraussichtlich findet die nächste Preisvergabe 2025 statt. Nähere Informationen folgen innert nützlicher Frist.

Pro Kategorie können mehrere Einzelpersonen oder Arbeitsgruppen ausgezeichnet werden. Stammt eine Arbeit von mehreren Autoren, so wird der ihnen zuerkannte Preis in gleichen Beträgen aufgeteilt, sofern diese nicht bei Einreichung der Arbeit einen anderen Verteilungsschlüssel festgelegt haben.

Die Arbeiten sind elektronisch per E-Mail an bis zum

31.12.2024

an folgende Adresse zu senden:

Schweizerische Epilepsie-Liga
«Alfred-Hauptmann-Preis»
Seefeldstrasse 84
8008 Zürich
Schweiz

Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet. Es können sowohl bereits publizierte als auch zum Druck angenommene Arbeiten eingereicht werden. Bei der Einreichung ist mitzuteilen, ob und wo die Arbeit veröffentlicht bzw. zum Druck angenommen wurde. Es ist zwingend mitzuteilen, ob die Publikation bereits für andere Preise eingereicht oder anderweitig ausgezeichnet wurde. Wurde die identische Arbeit bereits durch eine der drei beteiligten Fachgesellschaften ausgezeichnet, ist eine Bewerbung für den Alfred-Hauptmann-Preis nicht möglich.

Die Arbeiten können in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Dem Kollegium können auch Arbeiten zur Preisvergabe vorgeschlagen werden.

Zusätzlich zu den Arbeiten sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:

  • ein Lebenslauf sämtlicher Autor*innen, die für die Preisverleihung berücksichtigt werden sollen
  • eine Stellungnahme des Klinik-/ Institutsvorstandes des/der korrespondierenden Autor*in zur Bewerbung
  • für den Fall von Mehrautorenarbeiten, bei denen nicht alle Autoren am Preis beteiligt werden sollen, eine Aussage über den Anteil der einzelnen Autoren an der publizierten Arbeit. Unter den für den Preis vorgeschlagenen Autoren einer Arbeit muss der korrespondierende Autor der Arbeit sein. Falls dies nicht so ist, ist dies zu begründen.
  • die Information, für welche Kategorie die Einreichung gilt
  • Informationen zu Bewerbungen um andere Preise.

Über die Preisvergabe entscheidet in geheimer Wahl das Preisrichterkollegium aus Vertretern der Deutschen und der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie sowie der Schweizerischen Epilepsie-Liga.

Das Kollegium ist in seinen Entscheidungen frei und unabhängig. Seine Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Preis wird an der gemeinsamen Tagung der drei Gesellschaften («Dreiländertagung») verliehen.

Allfällige weitere Informationen erhalten Sie über .

Mit freundlicher Unterstützung von UCB Pharma, Desitin Pharma, Angelini Pharma und Jazz Pharmaceuticals.

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