Ausschreibung Alfred-Hauptmann-Preis
Der Alfred-Hauptmann-Preis ist ein gemeinsamer Preis der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie (DGfE), der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie (ÖGfE) und der Schweizerischen Epilepsie-Liga (SEL). Ausgezeichnet werden die beiden besten wissenschaftlichen Publikationen aus dem deutschsprachigen Raum auf dem Gebiet der Epileptologie aus den beiden letzten, der Verleihung vorangegangenen Kalenderjahren (also 2023 und 2024).
Arbeiten werden besonders aus den Fachgebieten Neurologie, Pädiatrie, Psychiatrie, klinische Pharmakologie, Neurophysiologie und Neurobiologie berücksichtigt. Die/der korrespondierende Autorin/Autor soll gemäss der Publikation einer deutschen, österreichischen oder Schweizer Institution affiliiert sein.
Seit 2023 gibt es den Preis in zwei Kategorien: Grundlagenforschung und klinische Forschung.
Jede davon ist mit 10’000 Euro dotiert.
Die Arbeiten sind elektronisch per E-Mail an bis zum
31.12.2024
an folgende Adresse zu senden:
Schweizerische Epilepsie-Liga
“Alfred-Hauptmann-Preis”
Seefeldstrasse 84
8008 Zürich
Schweiz
Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet.
Die Arbeiten können in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Dem Kollegium können auch Arbeiten zur Preisvergabe vorgeschlagen werden.
Zusätzlich zu den Arbeiten sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
- ein Lebenslauf sämtlicher Autor*innen, die für die Preisverleihung berücksichtigt werden sollen
- eine Stellungnahme des Klinik-/ Institutsvorstandes des/der korrespondierenden Autor*in zur Bewerbung
- für den Fall von Mehrautorenarbeiten, bei denen nicht alle Autoren am Preis beteiligt werden sollen, eine Aussage über den Anteil der einzelnen Autoren an der publizierten Arbeit. Unter den für den Preis vorgeschlagenen Autoren einer Arbeit muss der korrespondierende Autor der Arbeit sein. Falls dies nicht so ist, ist dies zu begründen.
- die Information, für welche Kategorie die Einreichung gilt
- Informationen zu Bewerbungen um andere Preise.
Über die Preisvergabe entscheidet in geheimer Wahl das Preisrichterkollegium aus Vertretern der Deutschen und der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie sowie der Schweizerischen Epilepsie-Liga.
Das Kollegium ist in seinen Entscheidungen frei und unabhängig. Seine Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Preis wird an der gemeinsamen Tagung der drei Gesellschaften (“Dreiländertagung”) verliehen, die vom 26.-29.3. 2025 in Salzburg stattfinden wird.
Allfällige weitere Informationen erhalten Sie über .
Mit freundlicher Unterstützung von UCB Pharma, Desitin Pharma, Angelini Pharma und Jazz Pharmaceuticals.