Ausschrei­bung Alfred-Hauptmann-Preis

Ausge­zeichnet werden die beiden besten wissen­schaft­li­chen Arbeiten aus dem deutsch­spra­chigen Raum auf dem Gebiet der experi­men­tellen und klini­schen Epilep­to­logie aus den beiden letzten, der Verlei­hung voran­ge­gan­genen Jahren (also 2023 und 2024).

Arbeiten werden beson­ders aus den Fachge­bieten Neuro­logie, Pädia­trie, Psych­ia­trie, klini­sche Pharma­ko­logie, Neuro­phy­sio­logie und Neuro­bio­logie erwartet.

Seit 2023 gibt es den Preis in zwei Katego­rien: Grund­la­gen­for­schung und klini­sche Forschung.
Jede davon ist mit 10 000 Euro dotiert.

Voraus­sicht­lich findet die nächste Preis­ver­gabe 2025 statt. Nähere Infor­ma­tionen folgen innert nützli­cher Frist.

Pro Kategorie können mehrere Einzel­per­sonen oder Arbeits­gruppen ausge­zeichnet werden. Stammt eine Arbeit von mehreren Autoren, so wird der ihnen zuerkannte Preis in gleichen Beträgen aufge­teilt, sofern diese nicht bei Einrei­chung der Arbeit einen anderen Vertei­lungs­schlüssel festge­legt haben.

Die Arbeiten sind entweder elektro­nisch per E‑Mail an oder per Post in vierfa­cher Ausfüh­rung bis zum

31.12.2024

an folgende Adresse zu senden:

Schwei­ze­ri­sche Epilepsie-Liga
«Alfred-Hauptmann-Preis«
Seefeld­strasse 84
8008 Zürich
Schweiz

Unvoll­stän­dige Unter­lagen werden nicht bearbeitet. Es können sowohl bereits publi­zierte als auch zum Druck angenom­mene Arbeiten einge­reicht werden. Bei der Einrei­chung ist mitzu­teilen, ob und wo die Arbeit veröf­fent­licht bzw. zum Druck angenommen wurde.

Die Arbeiten können in deutscher oder engli­scher Sprache verfasst sein. Dem Kolle­gium können auch Arbeiten zur Preis­ver­gabe vorge­schlagen werden.

Zusätz­lich zu den Arbeiten sind folgende weitere Unter­lagen einzureichen:

  • ein Lebens­lauf pro Autor/Autorin
  • eine Stellung­nahme des Klinik-/ Insti­tuts­vor­standes zur Bewerbung
  • für den Fall von Mehrau­toren­ar­beiten, bei denen nicht alle Autoren am Preis betei­ligt werden sollen, eine Aussage über den Anteil der einzelnen Autoren an der publi­zierten Arbeit. Unter den für den Preis vorge­schla­genen Autoren einer Arbeit muss der korre­spon­die­rende Autor der Arbeit sein. Falls dies nicht so ist, ist dies zu begründen.
  • die Infor­ma­tion, für welche Kategorie die Einrei­chung gilt.

Über die Preis­ver­gabe entscheidet in geheimer Wahl das Preis­rich­ter­kol­le­gium aus Vertre­tern der Deutschen und der Öster­rei­chi­schen Gesell­schaft für Epilep­to­logie sowie der Schwei­ze­ri­schen Epilepsie-Liga: Dr. med. Günter Krämer (Zürich; Vorsitz), Prof. Dr. med. Bernd A. Neubauer (Giessen), Prof. Dr. med. vet. Wolfgang Löscher (Hannover), Prof. Dr. med. Günther Sperk (Innsbruck).

Das Kolle­gium ist in seinen Entschei­dungen frei und unabhängig. Seine Entschei­dungen sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausge­schlossen. Die Preis­ver­lei­hung nimmt der Vorsit­zende des Kolle­giums auf der Dreilän­der­ta­gung in Berlin (28. April – 1. Mai 2021) vor.

Allfäl­lige weitere Infor­ma­tionen erhalten Sie über .

Mit freund­li­cher Unter­stüt­zung von UCB Pharma, Desitin Pharma, Arvelle/Angelini Pharma und Jazz Pharmaceuticals.

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