Ausschreibung Alfred-Hauptmann-Preis
Ausgezeichnet werden die beiden besten wissenschaftlichen Arbeiten aus dem deutschsprachigen Raum auf dem Gebiet der experimentellen und klinischen Epileptologie aus den beiden letzten, der Verleihung vorangegangenen Jahren (also 2023 und 2024).
Arbeiten werden besonders aus den Fachgebieten Neurologie, Pädiatrie, Psychiatrie, klinische Pharmakologie, Neurophysiologie und Neurobiologie erwartet.
Seit 2023 gibt es den Preis in zwei Kategorien: Grundlagenforschung und klinische Forschung.
Jede davon ist mit 10 000 Euro dotiert.
Voraussichtlich findet die nächste Preisvergabe 2025 statt. Nähere Informationen folgen innert nützlicher Frist.
Pro Kategorie können mehrere Einzelpersonen oder Arbeitsgruppen ausgezeichnet werden. Stammt eine Arbeit von mehreren Autoren, so wird der ihnen zuerkannte Preis in gleichen Beträgen aufgeteilt, sofern diese nicht bei Einreichung der Arbeit einen anderen Verteilungsschlüssel festgelegt haben.
Die Arbeiten sind entweder elektronisch per E-Mail an oder per Post in vierfacher Ausführung bis zum
31.12.2024
an folgende Adresse zu senden:
Schweizerische Epilepsie-Liga
«Alfred-Hauptmann-Preis»
Seefeldstrasse 84
8008 Zürich
Schweiz
Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet. Es können sowohl bereits publizierte als auch zum Druck angenommene Arbeiten eingereicht werden. Bei der Einreichung ist mitzuteilen, ob und wo die Arbeit veröffentlicht bzw. zum Druck angenommen wurde.
Die Arbeiten können in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Dem Kollegium können auch Arbeiten zur Preisvergabe vorgeschlagen werden.
Zusätzlich zu den Arbeiten sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
- ein Lebenslauf pro Autor/Autorin
- eine Stellungnahme des Klinik-/ Institutsvorstandes zur Bewerbung
- für den Fall von Mehrautorenarbeiten, bei denen nicht alle Autoren am Preis beteiligt werden sollen, eine Aussage über den Anteil der einzelnen Autoren an der publizierten Arbeit. Unter den für den Preis vorgeschlagenen Autoren einer Arbeit muss der korrespondierende Autor der Arbeit sein. Falls dies nicht so ist, ist dies zu begründen.
- die Information, für welche Kategorie die Einreichung gilt.
Über die Preisvergabe entscheidet in geheimer Wahl das Preisrichterkollegium aus Vertretern der Deutschen und der Österreichischen Gesellschaft für Epileptologie sowie der Schweizerischen Epilepsie-Liga: Dr. med. Günter Krämer (Zürich; Vorsitz), Prof. Dr. med. Bernd A. Neubauer (Giessen), Prof. Dr. med. vet. Wolfgang Löscher (Hannover), Prof. Dr. med. Günther Sperk (Innsbruck).
Das Kollegium ist in seinen Entscheidungen frei und unabhängig. Seine Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Preisverleihung nimmt der Vorsitzende des Kollegiums auf der Dreiländertagung vor.
Allfällige weitere Informationen erhalten Sie über .
Mit freundlicher Unterstützung von UCB Pharma, Desitin Pharma, Arvelle/Angelini Pharma und Jazz Pharmaceuticals.