Ganz eindeutig ist nur diese Infor­ma­tion: Für «schnelle» E‑Bikes mit Nummern­schild (offiziell «Motor­fahr­räder», auch S‑Pedelecs genannt) gelten die gleichen Regeln wie für Mofas und damit fürs Autofahren. Zudem gilt Helmpflicht und ein Mindest­alter von 14 Jahren (siehe Link unten).

Für normale Velos und „langsame“ Elektro­velos (auch Pedelecs oder offiziell «Leicht-Motorfahrräder») ist die Situa­tion kompli­zierter. Es gibt keine offizi­ellen Regeln, sondern liegt in der Selbst­ver­ant­wor­tung, weil sich Betrof­fene zumin­dest bei vorsich­tigem Fahren haupt­säch­lich selbst gefährden. Ausserdem lässt sich im Fall einer „Aura“ meist schneller reagieren und anhalten als am Steuer eines Wagens. Es hängt also stark von der indivi­du­ellen Situa­tion ab.

Wir empfehlen eine persön­liche Risiko­ein­schät­zung gemeinsam mit dem/der behan­delnden Neurolog*in. Es kann sinnvoll sein, bestimmte Einschrän­kungen einzu­halten, um die Gefahren zu verrin­gern. Zum Beispiel:

  • Fahren nur in verkehrs­be­ru­higten Gebieten oder Parks
  • Langsam und vorsichtig fahren
  • Steile oder ander­weitig gefähr­liche Strecken vermeiden, wo ein Sturz eine erhöhte Gefähr­dung darstellt
  • In Beglei­tung fahren
  • Nur zu einer Tages­zeit fahren, zu der üblicher­weise keine Anfälle auftreten.

Mögli­cher­weise kann auch ein Dreirad sinnvoll sein, um die Sturz­ge­fahr auszuschalten.

Es ist immer ein Abwägen – die einen sind vorsichtig und verzichten freiwillig, andere würden ohne Rad sehr viel Lebens­qua­lität verlieren.

Fahren mit Helm sollte ohnehin selbst­ver­ständ­lich sein, mit Epilepsie erst recht.

Autor: Frédéric Zubler; Stand der Infor­ma­tionen: 22. März 2021. Letzte Aktua­li­sie­rung (Link) 12.10.2021.

Auto fahren und Epilepsie

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