Aphenylbarbit, ein anfallssuppressives Medikament mit dem Wirkstoff Phenobarbital, wird nicht mehr auf der Schweizer Spezialitätenliste aufgeführt. Das bedeutet, dass die Grundversicherung sich ab 1. Oktober 2024 nur noch nach vorheriger Kostengutsprache an den Kosten beteiligt.

Phenobarbital wird seit über 100 Jahren in der Epilepsiebehandlung eingesetzt. Obwohl inzwischen viele Alternativen zur Verfügung stehen, sind nach wie vor zahlreiche Patient*innen, teilweise seit vielen Jahren, unter dieser Medikation anfallsfrei. Auch bei Säuglingen und Kleinkindern wird Phenobarbital in bestimmten Fällen weiterhin eingesetzt.

Das Präparat wurde auf Antrag der Zulassungsinhaberin per 1. Juli 2024 aus der Spezialitätenliste gestrichen. Die Schweizerische Epilepsie-Liga und die Patientenorganisation Epi-Suisse halten diesen Entscheid für ungerecht gegenüber Menschen mit Epilepsie und haben das Bundesamt für Gesundheit sowie den Hersteller in der Hoffnung auf eine bessere Lösung kontaktiert.

Übergangsfrist: Vorrat aufstocken

Nach einer dreimonatigen Übergangsfrist kann Aphenylbarbit, das einzige in der Schweiz verfügbare Phenobarbital in Tablettenform, ab dem 1. Oktober 2024 nur noch nach einer Kostengutsprache der Krankenversicherung abgerechnet werden, was erheblichen zusätzlichen Aufwand verursachen wird. Wir empfehlen daher für eine laufende Behandlung mit Phenobarbital, vor dem 1. Oktober 2024 ein neues Jahresrezept auszustellen bzw. zu besorgen und in der Apotheke einzulösen.

Falls die Kostengutsprache verweigert wird, müssen Patient*innen oder Angehörige das Medikament selbst bezahlen. Zieht sich der Entscheid über eine Kostengutsprache bei einer akuten Behandlung in die Länge, könnte man entweder zum Nachteil des Betroffenen auf eine Alternative ausweichen, oder die behandelnde Ärzt*innen müssten das Kostenrisiko tragen.

Ein erzwungener Präparatewechsel kann auch nach mehrjähriger Anfallsfreiheit neue Anfälle mit entsprechenden negativen Folgen verursachen. Deren Kosten würden die Ersparnis bei weitem übersteigen. Epilepsiebetroffene sollten immer mit dem passenden Medikament behandelt werden können. Aus Sicht der Schweizerischen Epilepsie-Liga ist es nicht akzeptabel, dass chronisch oder schwer akut Erkrankte oder deren Angehörige ihre verordneten Medikamente privat bezahlen müssen.